Zur Erlangung der Anerkennung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
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Qualifikation als Heilpraktiker*in:
- Ordentliche Mitgliedschaft im Berufsverband AGAHP
- Aktives Mitglied der International Society of Anthroposophic Naturopathy ISAN
- Mitgliedschaft in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft
- Tätigkeit als niedergelassener Heilpraktiker*in
- Fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten:
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- Grundlagen des anthroposophischen Welt- und Menschenbildes
- Grundlagen des anthroposophischen Schulungsweges
- Grundlagen der Goetheanistischen Naturerkenntnis
- Kenntnis der Gesetze von Reinkarnation und Karma
- Kenntnis der anthroposophischen Sicht von Gesundheit und Krankheit
- Befähigung, eine anthroposophisch-biografische Anamnese durchzuführen
- Grundlagen der Wesensgliederdiagnose
- Grundkenntnisse der Methoden der Anthroposophischen Medizin
- Befähigung, seiner Tätigkeit als Heilpraktiker die Anthroposophie in Diagnose und Therapie zugrunde zu legen.
2. Fortbildungsverpflichtung:
- Zur Erlangung der Anerkennung verpflichtet sich der/die Anthroposophische Heilpraktiker*in, sich regelmäßig fortzubilden.
3. Persönliche Verbindlichkeit:
- Der/die Anthroposophische Heilpraktiker*in erkennt durch seine/ihre aktive Mitgliedschaft in der International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN) die Statuten derselbigen
an.
- Der/die Anthroposophische Heilpraktiker*in erkennt durch seine/ihre Mitgliedschaft in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft deren spirituelles Zentrum, die Freie Hochschule für
Geisteswissenschaft am Goetheanum an.
- Er legt seiner Arbeit das von der AGAHP erstellte Leitbild, Perspektivbild, Berufsbild und die Berufsordnung der Anthroposophischen Heilpraktiker zugrunde.
- Er verpflichtet sich, an der Weiterentwicklung seiner Qualifikation als Dozent*in Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® im Sinne des Leitbildes der AGAHP, dem Perspektivbild der ISAN und der
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen seines Landes zu arbeiten und regelmäßig an den Fortbildungen der Ausbilderkonferenz der ANTHROPOS-SOPHIA teilzunehmen.
2. Zusatzqualifikation als Dozent:
- Mindestens 5 Jahre eigene Praxistätigkeit
- Nachweis einer einer Fortbildung der Verbandsschule zur Dozentin / zum Dozenten in Anthroposophischer Heilkunde (AGAHP)® (seit
2009)
- Erklärung der Bereitschaft, regelmäßig an der jährlichen Ausbilderkonferenz der Verbandsschule teilzunehmen.
- Nachgewiesene Qualifikation in den unterrichteten Fachgebieten (Falls auf dem Gebiet möglich: Zertifizierung)
- Nachgewiesene Qualifikation und mehrjährige Praxis in der Erwachsenenbildung